E-Check oder BetrSichV

BetrSichV

Gehen Sie auf Nummer Sicher

Einige Informationen zur Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV in der Praxis, umgangssprachlich oft auch mit E-Check bezeichnet.

Grundsätzlich unterscheidet man:

  • die Prüfung von Anschlüssen, Steckdosen etc., die fest installierten Stromzuleitungen, von der Sicherung bis zur Anschlussdose, also die Elektroanlage an sich.

  • die Prüfung aller ortsveränderlichen Geräte, die am Stromnetz angeschlossen sind, z.B. Bohrmaschinen, Büromaschinen, auch festangeschlossene Maschinen oder z.B. ein E-Herd gehört dazu.

E-Check oder BetrSichV


Was für Anwender, Betriebe etc. besonders wichtig ist, es gibt keine starren Prüffristen mehr, wie vor der Verabschiedung der BetrSichV.


Der Betriebsinhaber muss die Situation in seinem Betrieb analysieren und Prüfpläne erstellen, meist in Zusammenarbeit mit Elektroinstallationsfirmen oder Prüfbüros.



Grundsätzlich gilt, der Fachmann hat, nach anerkannten Regeln und Erfahrungswerten, einen Ermessensspielraum bei der Festlegung der Prüffristen.

Es gilt hier, eine Maschine, die selten benutzt wird, braucht nicht so oft geprüft werden, wie eine Maschine, die täglich im Einsatz ist, wobei auch die Umgebungsbedingungen, Büro oder Baustelle, eine Rolle spielen.

Grundsätzlich gilt auch, das die getätigten Prüfungen lückenlos dokumentiert werden, um im Schadens- und Regressfall nachweisen zu können, das man seiner Prüfpflicht nachgekommen ist.

Wir beraten und erstellen gerne für Sie diese oben genannten Prüfpläne und führen die Prüfungen auch durch. Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema, sprechen Sie uns an.

Tel. 0221-59 22 81 Fax 0221-59 22 74 oder eine E-Mail an info@malinowski.de




Text: Georg Malinowski, Geschäftsführer der Malinowski Gebäudetechnik GmbH
Bildmaterial: ArGe Medien der Elektrohandwerke im ZVEH GbR