Abschied von der Glühlampe

Köln spart Strom

Ab 1. September 2009 tritt eine neue EU-Richtlinie über Leuchtmittel in Kraft

Die genauen Werte und Termine können Sie aus der Tabelle entnehmen (unverbindliche Angabe, ohne Gewähr).

Zielrichtung dieser Richtlinie ist natürlich Energiesparen. Je nach Anwendung und Umsetzung können 30 – 80 % Energie gespart werden.

Sparlampe rein


Beispiel 1:

Eine 60 W herkömmliche Glühlampe kann durch eine 42 W klare Halogenlampe ersetzt werden, dies ergibt ca. 30 % Ersparnis.

Beispiel 2:

Eine 60 W herkömmliche Glühlampe kann durch eine 11 W Kompaktleuchtstofflampe ersetzt werden, dies ergibt ca. 80 % Ersparnis.


Das die visuellen Eindrücke nach dem Wechsel auf Energiesparleuchten nicht immer gleich sind, ist bekannt. Lässt sich wohl im Zuge der Energiespardiskussion nicht verhindern.

Das heist: Leute, die auf die anheimelnde Wirkung der Glühlampe nicht verzichten wollen, sollten sich einen entsprechenden Vorrat zulegen.

 

EU-Richtlinie über Leuchtmittel
Stufe Datum Diese Lampen dürfen nicht mehr in den Verkehr gebracht werden
1 01.09.2009 mattierte Lampen (außer Energieklasse A) sowie klare Glühbirnen größer oder gleich 80 W
2 01.09.2010 klare Glühlampen mit mehr als 65 W
3 01.09.2011 klare Glühlampen mit mehr als 45 W
4 01.09.2012 klare Glühlampen mit mehr als 7 W
5 01.09.2012 Erhöhung der Qualitätsanforderungen
6 01.09.2016 Lampen der Energieklasse C

 

 

Bild- und Textmaterial: Georg Malinowski, Köln